Was ist eine Grunddienstbarkeit?
Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in bestimmter Weise nutzen darf oder dass auf dem Grundstück gewissen Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass bestimmte an das Grundstückseigentum gebundene Rechte nicht ausgeübt werden dürfen ( § 1018 BGB ). Voraussetzung ist immer, dass die Grunddienstbarkeit dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks Vorteile bringt (§ 1019 BGB).