Verkauf von Immobilievermögen bei Scheidung/Trennung
Viele Paare erwerben während ihres gemeinsamen Lebens Immobilien, entweder zur Eigennutzung oder zur Kapitalanlage. Im Falle einer Scheidung müssen diese Immobilien dann verkauft werden, wenn keiner der Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte. Bei der selbstgenutzten Immobilie muss geklärt werden, wer wann auszieht und wann die Immobilie im Falle eines Verkaufs an den neuen Eigentümer übergeben werden kann. Diese Vereinbarungen können dann im Kaufvertrag festgehalten werden, damit sich beide Parteien danach richten können.