Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Dies ist die Bescheinigung des Finanzamts das keine steuerlichen Bedenken bestehen und somit die Eintragung im Grundbuch erfolgen kann. In der Regel erfolgt diese nach Zahlung der Grunderwerbssteuer.
Dies ist die Bescheinigung des Finanzamts das keine steuerlichen Bedenken bestehen und somit die Eintragung im Grundbuch erfolgen kann. In der Regel erfolgt diese nach Zahlung der Grunderwerbssteuer.